BEV Energie pleite. Was muss ich jetzt beachten?

Der Strom- und Gasanbieter BEV Energie hat vor wenigen Tagen Insolvenz angemeldet. Das umstrittene Münchner Unternehmen führte die Beschwerdeportale schon lange an und sorgte mit exorbitanten Preiserhöhungen bereits Ende 2018 für Aufsehen. Zudem beklagten sich viele der fast 500.000 Kunden über falsche Rechnungen und nicht gezahlte Boni. Doch wie geht es jetzt für Betroffene weiter? Das Team vom Energiepiloten beantwortet die wichtigsten Fragen:

 

Was passiert mit meiner Strom bzw. Gasversorgung?

Die Belieferung der Haushalte wird nicht eingestellt, Strom und das Gas finden auch weiterhin den Weg zu den Kunden. Allerdings endet die Belieferung der BEV Energie mit sofortiger Wirkung. BEV-Kunden landen automatisch in der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Dieser stellt die Versorgung in solchen Fällen sicher. Die Ersatzversorgung ist allerdings in der Regel teurer, als normale Tarife. Betroffene Kunden erhalten in den nächsten Tagen Post über den Wechsel. Sobald man über die Ersatzversorgung informiert wurde, sollte man sich einen neuen Anbieter suchen. Der Ersatzversorgertarif kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Hierbei hilft Euch das Team des Energiepiloten gerne weiter.

 

Muss ich weiter meine monatlichen Abschläge bezahlen?

Nein, das müsst Ihr nicht. Die BEV wird ab sofort keine Abbuchungen mehr vornehmen. Anstelle der BEV Energie wird der örtliche Grundversorger zunächst auf Euch zukommen.

 

Bekomme ich mein Guthaben von der BEV Energie wieder?

Vorerst nicht. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens könnte eine Rückzahlung erfolgen. In welcher Höhe das erfolgen wird, ist allerdings vollkommen offen. Eure Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in 2-3 Monaten angemeldet werden.

 

Mir liegt eine Rechnung der BEV vor. Soll ich diese bezahlen?

Rechnungen die vor der Insolvenz gestellt wurden, müssen grundsätzlich auch nach der Insolvenz bezahlt werden. Natürlich sollte sie Abrechnung auf Korrektheit geprüft werden, bevor man die Rechnung begleicht. Auch hier steht der Energiepilot mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Ich habe meinen Bonus noch nicht erhalten. Was muss ich jetzt machen?

Den Bonus jetzt noch zu erhalten könnte schwierig werden. Wie auch beim Guthaben könnt Ihr den Bonus im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Ob und in welcher Höhe dieser ausbezahlt wird, ist momentan nicht absehbar.

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Da Euer Liefervertrag mit der BEV Energie nicht automatisch mit der Anmeldung der Insolvenz endet, solltet Ihr zur Sicherheit ein formloses Kündigungsschreiben an die BEV schicken. Stellt ein Energieversorger die Belieferung ein, können Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Neben dem Kündigungsschreiben solltet Ihr den Zählerstand ablesen. Dieser wird nämlich vom neuen Versorger benötigt.

 

Bei Fragen hilft euch das Team des Energiepiloten gerne weiter.